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AGB

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Ferienwohnung "Ferienwohnungen Kubiak". Mit der Buchung der Unterkunft erklären Sie sich mit den AGB einverstanden.

Vermieter ist die Anna & Marius Kubiak GbR, Taunusblick 50, 65760 Eschborn.


Leistung und Haftung
1. Die Vermieterin ist verpflichtet, die reservierten Unterkünfte für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Bereitstellung konkreter und bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu entrichten. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Mieter die Unterkunft wirklich genutzt hat.


2. Die in den Medien angegebenen und abgebildeten Ausstattungselemente sind Richtwerte. Im Einzelfall kann die Ausstattung verändert sein.

3. In unseren Leistungen sind keine Versicherungen enthalten.

4. Bei höherer Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und den mit angemeldeten Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der eingezahlten Beträge.



Abschluss des Vertrages
1. Der Mietvertrag gilt mit der Zusage des Mieters und Vermieters als verbindlich geschlossen. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen.

2. Wird von der Vermieterin eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht innerhalb von 14 Tage (oder gesetzten Frist) gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.



An- und Abreise
1. Der Wohnungsbezug ist ab 15 Uhr des Anreisetages möglich und die Wohnungsabgabe muss bis 11 Uhr des Abreisetages erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Wird das Zimmer/Appartement nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, so ist der Vermieter berechtigt, 50 % des vollen Zimmer-bzw. Appartementpreises für den Abreisetag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 15 Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden.


2. Die Anreiseuhrzeit bedarf der persönlichen Absprache mit der Vermieterin. Bitte informieren Sie uns 1-2 Tage im Voraus über Ihre ungefähre Ankunftszeit.

3. Sollte der Mieter nicht in der Lage sein, die mit der Vermieterin vereinbarte Anreiseuhrzeit einzuhalten, ist dieser verpflichtet die Vermieterin über die Abweichung zu informieren.



Preise
1. Die in den Medien angegebenen Preise sind unverbindlich. Während der Messen und Sonderpreiszeiten (z.B. Silvester) gelten Preise nach Vereinbarung. Bei Anfragen und Buchungen, bei denen  die Standardpreise keine Gültigkeit haben, wird der Interessent vor der Buchung hierüber informiert.

2. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtuch werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

3. Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten dabei als Personen.



Zahlung
1. Bei Abschluss des Mietvertrages bestehen folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorkasse (als Überweisung) oder Zahlung vor Ort in Bar bei der Anreise.

2. Erscheint der Gast nicht oder reisen weniger Personen als gebucht an, ist der volle Preis zu bezahlen.

3. Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes verpflichtet.

Stornierung
1. Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber der Vermieterin vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag/Stornierung ist schriftlich zu erklären.

2. Wird vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, werden Rücktrittsgebühren laut folgender Aufstellung fällig:

 

Bis zu 45. Tag vor Reiseantritt

10 %

Bis zu 30. Tag vor Reiseantritt

20 %

Bis zu 22. Tag vor Reiseantritt

50 %

Bis zu 11. Tag vor Reiseantritt

80 %

Danach

100 %


3. Die Vermieterin ist nach Treu und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommene Zimmer/Appartements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine anderweitige Vergabe des Zimmers nicht möglich sein, hat der Mieter für den Ausfall aufzukommen.

Kündigung
1. Die Vermieterin behält sich vor, die Anmietung vor Ablauf der Vertragsdauer mit Angabe eines wichtigen Grundes zu beenden. Wenn ein Missbrauch einer Ferienwohnung durch den Mieter vorliegt, ist die Vermieterin berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

2. Die Verletzung der guten Sitten durch den Mieter berechtigt die Vermieterin zur sofortigen Vertragsauflösung unter Aufrechterhaltung ihrer vertraglichen Ansprüche für den Zeitraum ihrer Buchung. Darüber hinausgehende nachweislich entstandene Schäden sind der Vermieterin zu ersetzen.



Sorgfaltspflichten
1. Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Vermieterin geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter unverzüglich zu melden.

2. Die geltenden Ruhezeiten von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 07:00 sind einzuhalten. Die Vermieterin ist berechtigt, vom Mieter die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern.

4. Der Mieter haftet der Vermieterin für alle Schäden, welche durch eine über den vereinbarten Nutzungszweck und –umfang hinausgehende Nutzung des Mietobjektes entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen/Verschlechterungen des Mietobjektes und seiner Ausstattung, die durch ihn oder einen Mitbewohner/Besucher schuldhaft verursacht werden. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.



Hausordnung und Benutzung der Mietsache
1. Die Mieter sind verpflichtet sich an die Hausordnung als Bestandteil der AGB zu halten. Die Hausordnung liegt in den Räumlichkeiten zusätzlich aus. Bei Zuwiderhandlung und/oder z.B. Beschwerden wegen ruhestörendem Lärm durch Nachbarn im Mietobjekt kann sich die Vermieterin das Recht vorbehalten die zur Verfügungsstellung des Mietobjektes ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.

2. Die Zimmer/Appartements sind Nichtraucherzimmer- bzw. Wohnungen. Sollte die Vermieterin feststellen, dass das Rauchverbot nicht eingehalten wurde, wird diese aufgrund des zusätzlichen erhöhten Reinigungsaufwands pauschal 100,00 Euro nachträglich in Rechnung stellen.

3. Bei Verlust des Schlüssels ist der Mieter verpflichtet für die Kosten (neuer Schlüssel und/oder Austausch des Schlosses) aufzukommen. Bei Verlust des Wohnungsschlüssels ist die Vermieterin unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Achten Sie unbedingt beim Verlassen der Wohnung darauf, dass kein Schlüssel von innen im Schloss steckt. Die Kosten für eine notwendige Türöffnung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.